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   LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,21291
LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12 B ER (https://dejure.org/2012,21291)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.07.2012 - L 3 AS 148/12 B ER (https://dejure.org/2012,21291)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - L 3 AS 148/12 B ER (https://dejure.org/2012,21291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Kindergeld für nicht dem Haushalt angehörende Kinder als Einkommen; Anforderungen an ein "Weiterleiten" von Kindergeld i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II; einstweilige Anordnung; Kindergeld als Einkommen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; Verordnungskonformität der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung ( ALG II-V); Weiterleitung von Kindergeld; zweckbestimmte Einnahme

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kindergeld für nicht dem Haushalt angehörende Kinder als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12
    Denn es hat erklärt, dass von einer Weiterleitung des Kindergeldes nur gesprochen werden kann, wenn diese zeitnah innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Überweisung des Kindergeldes erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R - BSGE 99, 262 ff. [Rdnr. 17] = SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 Rdnr. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 16/07 R - NVwZ-RR 2009, 961 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).

    Werde das Kindergeld nicht innerhalb eines Zeitmonats weitergeleitet, sei die Annahme, es stehe dem Bedürftigen tatsächlich nicht zur Verfügung, nicht mehr gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12
    Zur Anrechenbarkeit des Kindergeldes verweist er unter anderem auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2010 (Az.: 1 BvR 3163/09) und auf die Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 17/3404) zu zweckbestimmten Einnahmen.

    Das Bundesverfassungsgericht wiederum hat es als verfassungsrechtlich nicht zu beanstandend angesehen, dass es sich beim Kindergeld auch nicht teilweise um eine anderen Zwecken als die Leistungen des SGB II dienende Einnahme handelt, die nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II (in der bis zum 31. März 2011 geltenden Fassung, im Folgenden: a. F.) - als zweckbestimmte Einnahme - anrechnungsfrei bleiben müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - SozR 4-4200 § 11 Nr. 32 Rdnr. 5 = NJW 2010, 1803 = JURIS-Dokument Rdnr. 5).

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12
    Denn es hat erklärt, dass von einer Weiterleitung des Kindergeldes nur gesprochen werden kann, wenn diese zeitnah innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Überweisung des Kindergeldes erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R - BSGE 99, 262 ff. [Rdnr. 17] = SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 Rdnr. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 16/07 R - NVwZ-RR 2009, 961 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007 -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12
    Auch das Bundessozialgericht hat bereits bestätigt, dass das Kindergeld der Existenzsicherung des Kindes dient (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R - SozR 4-4200 § 44 Nr. 2 Rdnr. 23 = JURIS-Dokument Rdnr. 23) und damit der Sicherung des Lebensunterhaltes wie das Arbeitslosengeld II (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB II) oder das Sozialgeld (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II).
  • LSG Sachsen, 26.05.2011 - L 3 AS 378/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2012 - L 3 AS 148/12
    Ein anderer Anspruch als der im jeweiligen Hauptsacheverfahren verfolgte kann deshalb mit einer einmal beantragten einstweiligen Anordnung nicht gesichert werden (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - L 3 AS 378/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 19; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren [5. Aufl., 2008], Rdnr. 230).
  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    Wenn hingegen die Bedarfe des Kindes --wie hier zum Teil durch gelegentliche Bareinzahlungen der Klägerin-- durch Leistungen Dritter, zum Beispiel von Familienangehörigen, gedeckt werden und das später an diese Dritten ausgezahlte Kindergeld zur Refinanzierung der zuvor von diesen an das Kind erbrachten Leistungen dient, ist dies keine Weiterleitung des Kindergeldes an das Kind (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2012 L 3 AS 148/12 B ER, juris).
  • LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 AS 376/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Zudem verliert das Kindergeld nicht durch die bloße Weiterleitung seitens der Mutter seine Eigenschaft als Kindergeld im Rahmen der Prüfung des § 11 SGB II, wie § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II-V zeigt (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - L 3 AS 148/12 B ER - juris).
  • LSG Hessen, 22.06.2022 - L 4 SO 12/19
    Der Kläger hat gegenüber dem SGB II-Träger ein Klageverfahren mit dem bekannten Ergebnis durchgeführt, dass ihm keine Leistungen für den Umgang mit seiner Ehefrau zur Verfügung zu stellen sind (BSG, Urteil vom 28. November 2018, B 14 AS 47/17 R, vorgehend: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 2016, L 7 AS 848/14 und SG Frankfurt am Main, Urteil vom 16. Oktober 2014, S 3 AS 148/12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 4 AS 524/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    "Weiterleiten an das Kind" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V bedeutet, dass das Kindergeld so in den Verfügungsbereich des (volljährigen) Kindes oder der Person, die sich um die Angelegenheiten des Kindes kümmert, gelangt, dass es zur Existenzsicherung des Kindes, das heißt zur Deckung seiner Bedarfe eingesetzt werden kann (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 18. Juli 2012, L 3 AS 148/12 B ER, juris Rn. 40).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.10.2016 - L 4 AS 22/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Lediglich im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II und § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V ist zu klären, ob es als Einkommen beim Kindergeldempfänger oder beim Kind zu berücksichtigen ist (siehe hierzu ausführlich unten unter [3]; vgl. im Übrigen Sächsisches Landessozialgericht [SächsLSG], Beschluss vom 18. Juli 2012, L 3 AS 148/12 B ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2016 - L 7 AS 1459/16
    Ebenso sind in der Rechtsprechung des BSG die rechtlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Arbeitslosengeld II-Verordnung, wonach Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt lebende Kind weitergeleitet wird, nicht als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen ist, geklärt (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 17. Juli 2014 - B 14 AS 54/13 R - BSGE 116, 200 - juris Rdnr. 34; Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R - juris Rdnrn. 26 ff.; Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14/7b AS 14/07 R - juris Rdnr. 26; Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 16/07 R - juris Rdnr. 14; Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 18. Juli 2012 - L 3 AS 148/12 B ER - juris Rdnr. 40).
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